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Windmühle

Gegenwind Nwb.

Meldung vom 11.01.2002

Auch im neuen Jahr wird hier natürlich weiter über den Stand der Windkraftanlage berichtet. Interessant ist dabei die Haltung unserer Ortsbürgermeisterin, die verbissen gegen den Mehrheitswillen ihrer Bürger kämpft (siehe Abschrift ihres Leserbriefs unten). Vielleicht finden sich ja noch demnächst weitere Leserbriefschreiber im Blick ...

Einladung Planungs- und Bauausschuss

Abschrift aus dem Blick vom 10. Januar 2002

Die nächste öffentliche Sitzung findet am Dienstag, dem 22.01.2002, um 18:00 Uhr, im Ratssaal der Gemeinde in Altwarmbüchen, Bothfelder Str. 29, statt.

Tagesordnung:

  1. Einwohnerfragestunde
  2. Windkraftanlage; Aufstellung eines Bebauungsplanes
    hier: Sachstandsbericht der Verwaltung
  3. Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 4/ "Windkraftanlagen", Ortschaft Neuwarmbüchen.

Zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung werden gem. der Geschäftsordnung des Rates vom Ausschuß, den Fraktionen, einzelnen Ausschußmitgliedern oder der Verwaltung Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner zu Beratungsgegenständen und anderen Gemeindeangelegenheiten beantwortet.

Der Bürgermeister

Leserbrief im Blick vom 20.12.2001

Leserbrief zu den Leserbriefen aus Blick 22 und 23 (Abschrift)

Windkraftanlage südlich Neuwarmbüchen
(zwischen Hochspannungsleitung und K116)

Die unerwartet wütenden und sehr persönlichen Angriffe einiger Leserbriefschreiber auf meinen in Blick Nr. 22 veröffentlichten Aufruf zur Versachlichung der Diskussion und gegen unberechtigte Angst vor Windkraft können eigentlich nur auf fehlenden oder falschen Informationen beruhen. Sie zeigen aber auch, wie berechtigt dieser Aufruf war.

Die Verfasser haben offensichtlich die Entscheidungsabläufe 1997/98
(Anmerkung des Vereins: die hinter verschlossenen Türen stattfanden)
in den politischen Gremien nicht verfolgt und verkennen auch die Zuständigkeiten nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung. Die von der CDU/FDP-Bundesregierung 1997 mit der Privilegierung der Windkraft geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen scheinen nicht bekannt zu sein
(Anmerkung des Vereins: die vom Niedersächsischen Innenministerium herausgegebenen Rahmenempfehlungen scheinen hingegen auch Frau Büchner nicht bekannt zu sein. Siehe "Erlaß des MI vom 11.07.1996").

Die maß- und haltlosen Vorwürfe im Vorfeld der Planungen lassen unberücksichtigt, dass es sich bei der Ökologisierung der Energiegewinnung um eine für uns alle so wichtige Frage handelt, die nicht nur Neuwarmbüchen betrifft, sondern buchstäblich von globaler Bedeutung ist. Auch darüber scheinen einige nicht informiert zu sein. Wir müssen grundsätzlich neue Wege gehen.
(Anmerkung des Vereins: Dies tut der Verein bereits, in dem er hier Fakten nennt, die von den pauschalen Zurückweisungen Frau Büchners nicht widerlegt werden.)

In dieser Sicht der Dinge besteht Konsens zwischen allen demokratischen Parteien und Isernhagen hat sich deshalb auch den Zielen der Agenda 21 angeschlossen. Die Diskussion über den Bebauungsplan wird zeigen, ob die Vorrangfläche für eine Anlage geeignet ist oder nicht. Nun sollten die Beteiligten in die sachlichen Auseinandersetzungen einsteigen.
(Anmerkung des Vereins: Dabei wird der Verein mit Rat und Tat unterstützen, im Gegensatz zu pauschalierenden und von keinerlei Sachkenntnis belasteten Repräsentanten.)

Heidi Büchner
Ortsbürgermeisterin

Isernhagen

Abschrift aus Nordhannoversche vom 11.01.2002

Windräder: Greift die Gemeinde ein?

Wird für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Windkraftanlagen an der Kreisstraße 116 bei Neuwarmbüchen eine Veränderungssperre verhängt? Mit dieser Frage muss sich der Isernhagener Bau- und Planungsausschuss am Dienstag, 22. Januar, von 18 Uhr an in einer öffentlichen Sitzung im Altwarmbüchener Rathaus auseinander setzen.

Die CDU hatte diese Veränderungssperre in der letzten Ratssitzung des alten Jahres angeregt. Ziel ist es, dass die Gemeinde ungewollten Entwicklungen auf der Fläche entgegensteuern kann. Denn wenn Landwirte Windkrafträder auf ihrem Acker errichten wollen, sind das nach Bundesbaugesetz privilegierte Bauvorhaben der Forst- und Landwirtschaft. Sie haben in Außenbereichen wie der Fläche an der Kreisstraße 116 Vorrang.

Auch die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich der geplanten Windräder ist Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Bereits zu Sitzungsbeginn können Bürger in der Einwohnerfragestunde Fragen an den Ausschuss und die Gemeindeverwaltung stellen.

fr


© 2001 - 2004 Copyright by Heidemarie Müller, letzte Änderung 11.01.2002